Neuer Fußballordnung des DGSV Sparte Fußball

Hallo lieber Sportkameraden,

Zur Information, ab heute gilt bei der Sparte Fußball die neue Fußballordnung 2021
in unseren DGSV Sparte Fußball Homepage, könnt ihr unter Ordnung 

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weitere neue  Inhalte einsehen.

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Verwaltungsordnung:

  • § 3c: Tagung der Sparte Fussball auch in virtueller Form möglich.
  • § 3e: Fussballvereine dürfen auch Delegierte auf eigene Kosten entsenden über ihrem Landessportverband und Anträge stellen.
  • § 4: Die Beauftragter haben Stimmrecht und der Technische Leiter Futsal wurde entfernt, weil bei der nächsten Tagung die Trennung von Fussball / Futsal beschlossen werden soll und z.B. der Technische Leiter Herren automatisch für Fussball und Futsal verantwortlich wäre.
  • § 5B: Aufwandsentschädigung und Telefon/E-Mail/Fax-pauschale für Spartenmitarbeiter.

Spielordnung:

  • § 9: Freundschaftsspiele gegen hörende Vereine sind möglich in eigener Verantwortung. Die Sparte Fussball wird dabei nicht tätig werden. 
  • § 11: Bei Ü32 Senioren dürfen zwei Ü30-Spieler im Kleinfeld/Futsal und drei Ü30-Spieler im Großfeld eingesetzt werden. Bei Ü40 Senioren dürfen nur Ü40-Spieler eingesetzt werden.
  • § 12: Bei allen Meisterschaftsspielen sind 4 Auswechselspieler erlaubt, jedoch ist kein Rückwechsel erlaubt. Bei Freundschaftsspielen sind mehr als 4 Auswechselspieler nach vorheriger Vereinbarung erlaubt.
  • § 16: Die Regelung für den Spielberichtsbogen wurde aktualisiert.
  • § 24d: Für Vereinswechsel beträgt die Wartezeit 6 Monate bei Herren (statt 3 Monate)
  • § 24c: Die Wartezeit beginnt ab dem Tag des letzten offiziellen Spiels (ohne DCL). Die Abmeldung für eine freie Wartezeit muss bis 30. Juni erfolgen.
  • § 25c: Vereinswechsel ohne Wartezeit ist von 01.07-31.08. möglich (statt 01.-31.07.).

Jugendordnung:

  • § 6: Neue Altersklasseneinteilung in U21 und U15. Schwerhörige Spieler ohne Erreichung der 55 dB-Regelung dürfen nicht mehr bei Deutschen Gehörlosen Meisterschaften eingesetzt werden. 
  • § 7: Neue Altersklasseneinteilung in U21 und U15.

Alle neue Regelungen sind ab sofort gültig. Nur bei Spielordnung §24c (Abmeldung beim alten Verein bis zum 30.06.) für eine freie Wartezeit wird dieses Jahr eine Ausnahme gemacht. Dies gilt erst ab nächstes Jahr.