Information über Vereinswechsel und Wartezeit im Transferfenster 2022

Liebe Fußballfreunde,

hiermit möchten wir euch allen informieren über Vereinswechsel und Wartezeit im Transferfenster 2022.

Ein Spieler muss beim alten Verein bis zum 30. Juni 2022 abgemeldet sein, damit der Spieler im Transferfenster (01. Juli bis 31. August 2022) ohne Wartezeit von 6 Monaten (bzw. 1 Monat bei Frauen, Jugend und Senioren) wechseln kann. 

Wenn die Abmeldung zu spät kommt im Juli / August, kann der Spieler erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten (bzw. 1 Monat bei Frauen, Jugend und Senioren) wechseln. Die Wartezeit beginnt ab dem Tag des letzten offiziellen Spiels in Deutschland. 

Hier ist es ganz wichtig, dass der Spieler die Passstelle darüber informiert, wann er sein letztes Spiel für den alten Verein bestritten hatte.

Wenn die Abmeldung beim alten Verein zu spät kommt im Juli / August, kann der alte Verein jederzeit nachträglich den Spieler auf den 30. Juni 2022 abmelden lassen in eigener Entscheidung.

Für Vereinswechsel muss dieses Formular genutzt werden:

Bei der Abmeldung bis zum 30. Juni 2022 gibt es dieses Jahr 3 Ausnahmen:

  • 02.07.2022 beim Deutschen Gehörlosen Meisterschaft Finale und Spiel Platz 3 
  • 09.07.2022 beim Bayerische Gehörlosen Pokalmeisterschaft 
  • 16.07.2022 beim Bayerische Gehörlosen Kleinfeldmeisterschaft

Wenn ein Spieler dort teilgenommen hat, ist eine Abmeldung bis zum 20.07.2022 möglich.

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Auszug aus der Spielordnung 

(https://www.dgs-fussball.de/wordpress/wp-content/uploads/2021/07/02_Spielordnung-01.07.2021.pdf)

§ 24 Vereinswechsel und Wartezeit 

c) Die Wartezeit beginnt ab dem Tag des letzten offiziellen Spiels (ohne Deaf Champions League). Der Freigabevermerk auf dem Spielerpass ist nicht entscheidend. Die Abmeldung für eine freie Wartezeit muss bis 30.Juni erfolgen. Der Antrag auf Spielberechtigung mit Spielerpass muss bis 31. August (Poststempel) bei der Passstelle eingegangen sein. 

d) Die Wartezeit beträgt: 

a. 6 Monate für die 1. Mannschaft 

b. 1 Monat für die Frauen-, Jugend- und Senioren-Mannschaft 

§ 25 Wegfall der Wartezeit 

c) Erfolgt der Vereinswechsel in der Zeit vom 01. Juli bis 31.August, so ist der Spieler nach der Bearbeitungszeit nach § 23 Abs. b) für den neuen Verein spielberechtigt. Vor dem 01. Juli und nach dem 31. August (Poststempel) eingereichte Anträge unterliegen der normalen Wartezeit nach § 24 Abs. 

Mit sportlichen Grüßen

Rainer Bürger

Verbandsfußballwart

DGSV – Sparte Fußball