Wichtige Mitteilung – Spielberechtigung der Junioren in der Herrenmannschaft

Bezüglich Spielberechtigung der Junioren in der Herrenmannschaft wird es mitgeteilt, nach dem die Spartenleitung darüber besprochen haben.

Laut § 7 Abs. a der Verwaltungsordnung ist bei zwingender Notwendigkeit die Spartenleitung ermächtigt, zwischen den Spartentagungen Änderungen der Ordnungen und Regeln, Beschlüsse und Änderungen zu fassen.

Die Regelung lautet:
Die Junioren ab dem 16. vollendeten Lebensjahr dürfen in der Herrenmannschaft mitwirken. Bei Antrag zur vorzeitigen Freigabe für Herrenmannschaft ist die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich und das Ärztliches Attest ist mit beizufügen. Die Höchstanzahl der Junioren in der Herrenmannschaft (bisherige Regelung: 2 Junioren) wird abgeschafft, das heißt, unzählige Junioren können in der Herrenmannschaft mitwirken.

Diese Regelung gilt rückwirkend zum 01. Juli 2024.

Bei der nächsten DGSV-Fußballtagung wird der Antrag auf Änderung der Spielordnung zur Abstimmung vorgelegt.

Michael Scheffel
Verbandsfußballwart
Deutscher Gehörlosen-Sportverband e.V.